
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und betonte, dass dies auch für Schulleiter gelte. Ein pensionierter Rektor aus Niedersachsen scheiterte mit seiner Klage auf finanziellen Ausgleich.
Der ehemalige Grundschulrektor gab an, dass er deutlich mehr gearbeitet habe als die für Beamte geltende Durchschnittszeit von 40 Stunden pro Woche. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte ihm eine Entschädigung von mehr als 31.000 Euro für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil nach einer Revision des Landes Niedersachsen auf.
Das Gericht argumentierte, wenn Lehrer der Ansicht seien, dass die Zeit für die Pflichten außerhalb der Schulstunden nicht ausreiche, müssten sie eine Überlastung anzeigen und womöglich bestimmte Aufgaben zurückstellen.
(Az. 2 C 19.25)
Diese Nachricht wurde am 18.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
