Leipzig
Bundesverwaltungsgericht weist Klage der Gemeinde Binz gegen LNG-Terminal vor Rügen ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Gemeinde Binz gegen das Flüssigerdgas-Terminal vor der Insel Rügen als unzulässig abgewiesen.

    Mecklenburg-Vorpommern, Binz: Ein LNG-Shuttle-Tanker liegt vor der Küste der Insel Rügen.
    Ein Flüssigerdgas-Terminal hat vor zwei Jahren vor der Insel Rügenden Regelbetrieb aufgenommen. (Stefan Sauer/dpa)
    Zur Begründung hieß es, die Gemeinde habe nicht nachweisen können, inwiefern sie durch das genehmigte Vorhaben betroffen sei. In Betracht kommende sogenannte "Schutzobjekte" - also zum Beispiel kommunale Einrichtungen - lägen weit außerhalb des ermittelten Sicherheitsabstands. Auch mögliche weitreichende Folgen von etwaigen Störfällen im Hafenbereich seien nicht aufgezeigt worden.
    Das staatliche Umweltamt Vorpommern hatte die Errichtung und den Betrieb der LNG-Terminals im April 2024 genehmigt - trotz massiver Widerstände auf Rügen und bei Umweltschutzverbänden. Im September 2024 nahm die Anlage dann den Regelbetrieb auf.
    Diese Nachricht wurde am 16.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.