Rechtsextreme Gruppierung
Bundesweit Durchsuchungen in Zusammenhang mit verbotener "Artgemeinschaft"

In fünf Bundesländern durchsucht die Polizei Objekte im Zusammenhang mit der verbotenen "Artgemeinschaft".

    Blick auf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ein herrschaftliches Gebäude.
    Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über "Artgemeinschaft"-Verbot. (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Seit dem Morgen gehen Ermittler des Landeskriminalamts dem Verdacht nach, dass die rechtsextreme Vereinigung weiter aktiv sein könnte. Grundlage sei ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Festnahmen gibt es laut der ARD bislang keine. Zuerst hatten der "Spiegel" und die "Volkstimme" berichtet.
    Das Verbot der "Artgemeinschaft" wurde im April dieses Jahr vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Vereinigung stand seit den Fünfzigern für eine rassistische Ideologie und antisemitische Grundhaltung. Mitglieder sahen sich als Bewahrer einer überlegenen Rasse. Das Gericht sah im April eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus.
    Diese Nachricht wurde am 27.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.