Donnerstag, 16. Mai 2024

Drogenpolitik
Buschmann erwartet durch Cannabis-Legalisierung Entlastung von Justiz und Polizei

Bundesjustizminister Buschmann erwartet von der heute in Kraft getretenen Teil-Legalisierung von Cannabis eine Entlastung von Justiz und Polizei.

01.04.2024
    Justizminister Marco Buschmann (FDP) sitzt an einem Tisch und legt die Hände aufeinander.
    Justizminister Marco Buschmann, FDP (picture alliance / dpa / Britta Pedersen)
    Er sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, derzeit gebe es mehr als 100.000 Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten. Dies sei ein Zeichen, dass die bisherige Cannabis-Politik gescheitert sei. Sie habe Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz stark belastet, aber den Konsum kaum unterbunden.
    Volljährige dürfen jetzt bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen und den Stoff auch selbst anbauen. Verboten bleibt der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten. Zuhause ist die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt, für den Eigenanbau dürfen drei Pflanzen gezogen werden. Vom 1. Juli an sollen Anbau und Abgabe über Anbauvereine, sogenannte Cannabis-Clubs, ermöglicht werden.
    Diese Nachricht wurde am 01.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.