Samstag, 27. April 2024

Justizministerium
Buschmann veröffentlicht Eckpunkte für Verantwortungsgemeinschaft

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat seine Pläne für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft konkretisiert. Damit soll eine Möglichkeit geschaffen werden, sich auch außerhalb von Ehe und Verwandtschaftsbeziehungen rechtlich verbindlich umeinander zu kümmern - etwa in Wohngemeinschaften oder unter engen Freunden. Wir stellen die wichtigsten Grundsätze vor.

06.02.2024
    Vier ältere Menschen beim gemeinsamen Kaffeetrinken in der Küche schauen auf ein rotes Tablet
    Ältere Menschen übernehmen zum Beispiel in Senioren-WGs Verantwortung füreinander. (imago / Westend61)

    Stufenmodell geplant

    Volljährige, die sich nahestehen, sollen künftig bestimmte Rechte für jeweils andere Personen beim Notar festschreiben können. Der Justizminister plant dafür ein Stufenmodell. In der "Grundstufe" soll es etwa darum gehen, bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers oder bei einer Lebendorganspende für die jeweils andere Person berücksichtigt zu werden.
    In weiteren Modulen könnten dann immer mehr Rechte aus den Bereichen Gesundheit, Vermögen und Betreuung festgeschrieben werden. Dabei geht es etwa um Auskunftsansprüche beim Arzt. Buschmann will zudem prüfen, ob Partner in einer Verantwortungsgemeinschaft auch eine Pflegeauszeit nehmen können.

    Maximal sechs Personen

    Die Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Personen umfassen, bei einer sogenannten Zugewinngemeinschaft nur zwei Personen, die nicht verheiratet sind. Am besonderen Schutz von Ehe und Familie werde die Verantwortungsgemeinschaft nichts ändern, hieß es in der Mitteilung des Ministeriums. Die neue Form soll demnach keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben und keine Steuererleichterungen bewirken. Auch für eine Aufenthaltsberechtigung oder die Erbfolge hätte sie keine Folgen.

    Gedacht etwa für Mehrgenerationen-Häuser oder WGs

    Mit der Novelle will Buschmann nach eigener Aussage der Realität Rechnung tragen. Immer mehr Menschen übernähmen außerhalb der klassischen Formen Verantwortung füreinander, beispielsweise in Senioren-Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäusern oder unter engen Freunden, erklärte Buschmann. Das Recht habe davon aber noch keine Notiz genommen. Die entsprechenden Vereinbarungen sollen jederzeit aufkündbar sein, auch einseitig.
    Einen Gesetzentwurf kündigte Buschmann für die nächsten Monate an. Erst dann können die Pläne innerhalb der Bundesregierung und im Anschluss vom Bundestag beraten werden.

    Kritik: von "zu unverbindlich" bis zu "überflüssig"

    Kritik kommt unter anderem von Angeordneten der Union und der SPD. So wird unter anderem gefordert, Mechanismen einzubauen, die bei einer Aufkündigung die andere Person schützen: zum Beispiel, wenn sie sich monatelang unentgeltlich um jemanden gekümmert hat. Auch die Sorge wurde geäußert, dass nicht erlaubte Konstrukte wie Vielehen so durch die Hintertür möglich wären.
    Die Union hält das Gesetz für überflüssig. Auf Grundlage der Vertragsfreiheit könnten schon jetzt ähnliche Verbindungen eingegangen werden, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland".
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    Diese Nachricht wurde am 05.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.