Nach Kritik
CDU ändert Antrag zu Teilzeit für den Bundesparteitag

Der Antrag des CDU-Wirtschaftsflügels zur Teilzeit wird dem Bundesparteitag Ende Februar mit einem deutlich geänderten Wortlaut vorgelegt.

    Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeitsvertrag: Ein Vordruck für einen Teilzeitvertrag liegt auf dem Tisch. Darunter ein Formdruck über die Arbeitsstunden.
    Das Recht auf Teilzeit ist seit 2001 in Deutschland gesetzlich geregelt. (IMAGO/Rüdiger Wölk)
    Das geht aus einer geänderten Fassung des Antrags hervor, die unserem Hauptstadtstudio vorliegt. In dem Text kommt der vielfach kritisierte Begriff "Lifestyle-Teilzeit" nicht mehr vor. Auch eine Reform des Rechtsanspruchs auf Teilzeit wird nicht verlangt. Stattdessen heißt es, die CDU betone ausdrücklich die Notwendigkeit eines geordneten Teilzeitanspruchs, um Erziehung, die Pflege von Angehörigen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen. Gefordert wird in dem Antrag ein konsequenter Ausbau der Betreuungsinfrastruktur. Auch müssten Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für höhere Erwerbstätigkeit geschaffen werden. In den Blick genommen werden Menschen im Leistungsbezug. Eine Kombination von Teilzeit und Sozialleistungen solle nur bei Vorliegen besonderer Gründe wie Erziehung, Pflege oder Weiterbildung möglich sein, heißt es.
    Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.