Hitzeschutz im Grundgesetz
CDU-Generalsekretärin lehnt Vorstoß des Bundesumweltministers ab

Die CDU hat Forderungen abgelehnt, Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.

    "37 Grad" steht auf einem Infoscreen an der Paulskirche in Frankfurt am Main.
    Hitze in Deutschland (picture alliance / dpa / Boris Roessler)
    Generalsekretärin Hoppermann sagte der "Rheinischen Post", Klimaanpassung und Hitzeschutz seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gelinge, wenn Bund, Länder und Kommunen auf Augenhöhe zusammenarbeiteten. Eine Grundgesetzänderung, die dem Bund immer neue Kompetenzen gebe und zu neuen Zuständigkeitsstreitereien führe, sei der falsche Weg.
    Bundesumweltminister Schneider, SPD, hatte einen solchen Schritt hingegen als "zwingend notwendig" bezeichnet. Auch kommunale Spitzenverbände, Grüne und Linkspartei äußerten sich ähnlich. Die Kommunen verbinden dies mit der Forderung nach mehr finanzieller Unterstützung des Bundes für erforderliche Maßnahmen. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Messner, sagte im Deutschlandfunk, Klimaschutz sei Demokratieschutz. Er sichere den Wohlstand und schütze die Gesundheit der Menschen.
    Diese Nachricht wurde am 14.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.