Fragen und Antworten
CDU will Plenarsaal verlassen - das wären die Folgen für die Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt

Ulrich Siegmund will sich Mitte Dezember zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt wählen lassen. Nach der Wahl von AfD-Politiker Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten - womöglich auch mit Stimmen der CDU - haben die Christdemokraten angekündigt, den Plenarsaal bei der Ministerpräsidentenwahl zu verlassen. Was das bedeuten würde.

    Siegmund sitzt an einem Tisch vor mehreren Mikrofonen und sagt etwas. Er trägt ein dunkles Jackett und ein hellblaues Hemd. Man sieht ihn von vorne.
    Ulrich Siegmund will der erste Ministerpräsident der AfD werden. (dpa / Peter Gercke)

    Was steckt hinter dem Plan der CDU?

    Die CDU-Fraktion hat beschlossen, den Plenarsaal sowohl vor einem ersten als auch einem zweiten Wahlgang zu verlassen. Dadurch will sie dem Verdacht aus dem Weg gehen, aus ihren Reihen könnte es Stimmen für die AfD geben. Der Deutschlandfunk-Korrespondent in Sachsen-Anhalt, Niklas Ottersbach, bezeichnete das Vorgehen als ”ein Misstrauensvotum den eigenen Leuten gegenüber” .

    Was würde das für den ersten Wahlgang bedeuten?

    Ulrich Siegmund würde im ersten Wahlgang voraussichtlich nicht zum Ministerpräsidenten gewählt. Er bräuchte 42 Stimmen, seine AfD hat lediglich 39. Das BSW will sich enthalten, SPD, Grüne und Linke wollen gegen den AfD-Kandidaten votieren.
    Falls sich alle Abgeordneten daran halten, hätte Siegmund keine Mehrheit. Die Landesverfassung sieht nämlich vor, dass es im ersten Wahlgang die Mehrheit der Landtagsmitglieder braucht. Das erforderliche Quotum bezieht sich also auf alle gewählten 83 Abgeordneten - ob anwesend oder nicht.

    Wie geht es nach dem ersten Wahlgang weiter?

    Das hängt vor allem von der AfD und Ulrich Siegmund ab. Er hat wiederholt angekündigt, sich nur im ersten Wahlgang zur Wahl stellen zu wollen. Ändert er seine Meinung oder findet sich ein anderer Kandidat, könnte gemäß Landesverfassung ein zweiter Wahlgang innerhalb von sieben Tagen angesetzt werden. In diesem gelten die gleichen Voraussetzungen wie im ersten: Es braucht eine Mehrheit der gewählten Landtagsmitglieder, also mindestens 42 Ja-Stimmen. Falls nicht Abgeordnete aus anderen Fraktionen nun doch für Siegmund stimmen sollten, würde er auch hier die nötige Mehrheit verpassen und wäre nicht gewählt.

    Gibt es dann Neuwahlen?

    Es gibt nicht automatisch Neuwahlen. Nach dem zweiten gescheiterten Wahlgang muss der Landtag innerhalb von zwei Wochen darüber entscheiden, ob er die laufende Legislaturperiode beendet. Falls ja, dann gäbe es innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen. Falls nein, dann gibt es unverzüglich einen dritten Wahlgang.

    Wie funktioniert der dritte Wahlgang?

    Für diesen dritten Wahlgang sieht die Landesverfassung vor, dass ein Kandidat lediglich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen braucht. Abgeordnete, die nicht anwesend sind oder sich enthalten, werden nicht mehr mitgezählt. Sollte die CDU-Fraktion auch vor diesem Wahlgang den Plenarsaal verlassen, würde sie das notwendige Quorum für Siegmund also senken. Dieser wäre dann bereits mit 34 Stimmen gewählt.
    Sollte die CDU ebenso wie SPD, Grüne und Linke geschlossen gegen den AfD-Kandidaten stimmen und das BSW sich enthalten, gäbe es ein Patt: 39 Stimmen für Siegmund, 39 Stimmen gegen ihn. In diesem Fall wäre Siegmund nicht gewählt.
    Wie es nach einem gescheiterten dritten Wahlgang weitergeht, regelt die Landesverfassung nicht. Der Landtag könnte sich selbst auflösen und so den Weg für Neuwahlen freimachen - das geht allerdings nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder und frühestens im April. Bis ein neuer Ministerpräsident gewählt ist, bleibt der bisherige Ministerpräsident Schulze (CDU) im Amt.

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