
Die Nutzung von Bodycams stelle einen starken Eingriff in die Grundrechte dar, sagte der für die Bahn zuständige hessische Landesdatenschutzbeauftragte Roßnagel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Video-Aufnahmen seien nur anlassbezogen zulässig und sollten auf das geringstmögliche Maß reduziert sein. Auch die Stiftung Datenschutz kritisierte die Pläne: Mit den Körperkameras steige das Risiko, dass Personen unschuldig ins Fadenkreuz von Ermittlungen gelangten, sagte die wissenschaftliche Stiftungsleiterin Bock.
Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter Anfang Februar hatte die Deutsche Bahn gestern auf einem Sicherheitsgipfel angekündigt, ihre Schutzmaßnahmen auszuweiten. Bahnchefin Palla hatte erklärt, die freiwillige Ausstattung mit Körperkameras noch in diesem Jahr auf alle Beschäftigten mit Kundenkontakt ausweiten zu wollen. Bislang gilt das nur für den Regionalverkehr.
Diese Nachricht wurde am 14.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
