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Dauer des Asylverfahrens
Richter halten 16 Monate für zu lang

Asylverfahren beschleunigen - in der Forderung sind sich Politiker fast aller Couleur einig, vor allem für Bewerber ohne Aussicht auf Bleiberecht. Aber was ist mit den anderen? 16 Monate ohne Bescheid sind nicht angemessen, urteilt nun das Osnabrücker Verwaltungsgericht.

14.10.2015
    Der somalische Kläger sitzt im Verwaltungsgericht in Osnabrück neben seinem Anwalt
    Der somalische Kläger sitzt im Verwaltungsgericht in Osnabrück neben seinem Anwalt (picture alliance/dpa/Friso Gentsch)
    Im juristischen Streit um die Bearbeitungsdauer für einen Asylantrag hat sich ein somalischer Flüchtling in erster Instanz durchgesetzt. Laut dem Verwaltungsgericht Osnabrück muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) innerhalb der kommenden drei Monate über den Antrag entscheiden. Der vor der islamistischen Terrormiliz Al Shabaab aus seiner Heimat geflüchtete Mann wartet bereits seit 16 Monaten auf eine Entscheidung des Bundesamtes.
    Damit sei die "angemessene Entscheidungsfrist abgelaufen", heißt es in dem Urteil. Die angeführte Überlastung der Behörde stelle sich nicht als lediglich vorübergehende, sondern vielmehr "als dauerhafte, seit über 2,5 Jahren anhaltende Überlastung dar".
    Aus der Statistik des Bundesamtes ergebe sich, dass es insbesondere seit dem Jahr 2012 ständig mehr Asylanträge als Entscheidungen gebe. Die hohen Steigerungen der Asylanträge im laufenden Jahr seien zwar nicht vorhersehbar gewesen, jedoch für den Fall des Klägers nicht von Bedeutung, weil er seinen Antrag bereits im Jahr 2014 gestellt habe. Das Bundesamt hatte die Dauer des Verfahrens mit den stark gestiegenen Flüchtlingszahlen, die die Bearbeitung des Falls verzögerten, begründet.
    Gericht will selbst nicht entscheiden
    Ein "Durchentscheiden" des Asylantrages lehnten die Richter allerdings ab. Das hätte bedeutet, das Gericht selbst entscheidet erstmalig über den Antrag des Klägers. Der Mann hatte den Asylantrag im Juni 2014 gestellt und war einen Monat später zu seinem Flüchtlingsschicksal befragt worden. Üblicherweise gelten bei Behördenentscheidungen drei, bei erschwerten Bedingungen auch sechs Monate Bearbeitungsfrist als angemessen.
    Durchschnittlich fünf Monate?
    Das Bamf nennt derzeit eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von rund fünf Monaten für Asylverfahren. Doch Verfahren können deutlich länger dauern - so heißt es auch in der aktuellen Ausgabe des "Spiegel". Demnach kommt es auch zu Verzögerungen, weil die Statistik nur den Zeitraum erfasse, ab dem das Bundesamt den Asylantrag entgegennehme. Bis zu dieser "Aktenanlage" könnten jedoch Monate vergehen, in denen der Flüchtling sich bereits in Deutschland aufhalte.
    Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt spricht in dem Magazin von einer "Warteschleife, deren wahre Länge unbekannt ist". Das Bamf räumt ein, dass es mancherorts zu mehrmonatigen Wartezeiten gekommen sei.
    (bor/stfr)