Am Beispiel der Dopinggesperrten Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat das deutsche Sportpublikum in den vergangenen Monaten nachvollziehen können, wie Sportgerichtsbarkeit funktioniert. Den Abschluss aller Sportrechtsinstanzen bildet der Internationale Gerichtshof CAS in Lausanne. Aber auch danach gibt es weitere prozessuale Möglichkeiten, nämlich das Schweizer Bundesgericht und, schließlich, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dorthin will sich möglicherweise auch die gesperrte Eisschnellläuferin wenden.
Hinweis: Das Gespräch können Sie bis mindestens 24. April 2011 als Audio-on-demand abrufen.
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