Medienbericht
Deutsche Cannabis-Legalisierung bricht laut Fraktionschefs von CDU und CSU Völker- und Europarecht

Die vom Bundestag beschlossene Teillegalisierung von Cannabis verstößt nach Ansicht der Fraktionschefs von CDU und CSU gegen das Völker- und das Europarecht.

    Zwei Hände drehen einen Joint.
    CDU und CSU versuchen weiterhin, die vom Bundestag beschlossene Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland zu verhindern. (Picture Alliance / dpa / Fabian Sommer)
    Wie die dpa berichtet, wollen die Politiker der Landes, Bundes- und europäischen Ebene heute bei einer Konferenz in Brüssel eine Resolution beschließen. In dem Entwurf heiße es, das Völkerrecht gestatte den Gebrauch von Cannabis nur zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken im engen Sinn. Kommerzieller Anbau sei ausgenommen. Ferner verstoße die Koalition gegen das Schengen-Abkommen zur Abschaffung stationärer Grenzkontrollen. Die Fraktionschefs von CDU und CSU forderten den Stopp des Gesetzes im Vermittlungsausschuss des Bundesrats. Zudem riefen sie Bundespräsident Steinmeier auf, es nicht zu unterzeichnen.
    Laut Bundesregierung ist das Gesetz im Bundesrat jedoch nicht zustimmungsbedürftig. Fachleute der Suchthilfe und Kriminalitätsbekämpfung hatten zuletzt erklärt, die meisten relevanten Experten setzten sich für ein Ende der Strafverfolgung von Cannabis-Konsumenten ein.
    Diese Nachricht wurde am 03.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.