
Geklagt in Den Haag hatte Nicaragua wegen einer wie es heißt "Beihilfe zum Völkermord". Die Rüstungsexporte verletzten die Genozid-Konvention, da sie von Israel für Angriffe im Gazastreifen genutzt worden seien. Die Bundesregierung weist die Vorwürfe als haltlos zurück und vertritt zudem die Auffassung, dass das Gericht in dieser Sache gar nicht befugt ist. So sei Israel selbst keine Partei in dem Verfahren. Im Jahr 2024 war ein Eilantrag Nicaraguas in Den Haag abgewiesen worden. Laut der damaligen Begründung musste Deutschland seine Rüstungsexporte nach Israel nicht umgehend stoppen.
Zugleich waren die Richter damals der Forderung Deutschlands nicht nachgekommen, die Klage Nicaraguas in Gänze abzuweisen.
Diese Nachricht wurde am 07.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
