
Bundesgeschäftsführer Rebehn sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", es müsse per Gesetz ausgeschlossen werden, dass Extremisten in einer Regierung strafrechtliche Ermittlungen durch Weisungen in die eine oder andere Richtung lenken könnten. Das sogenannte Weisungsrecht ist im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Es gilt im Falle der Landesjustizministerien gegenüber allen Staatsanwaltschaften des jeweiligen Bundeslandes. Rebehn betonte, hier bestehe die Möglichkeit, bis in einzelne Strafverfahren hineinzuregieren. Er bekräftigte seine Forderung an die Bundesregierung, sich für eine Streichung der Regelung einzusetzen.
Über das Weisungsrecht in Deutschland wird seit Jahren diskutiert. Befürworter verweisen darauf dass die Staatsanwaltschaften Teil der Exekutive seien und ohne die Regelung keiner demokratischen Kontrolle unterlägen.
Diese Nachricht wurde am 13.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
