
Wie eine deutsche Vertreterin zu Beginn einer Anhörung in Den Haag sagte, unterliegen alle deutschen Rüstungsexporte strengen Prüfverfahren. Diese seien strikter als internationale Regelungen.
Geklagt in Den Haag hatte Nicaragua. Die Regierung des mittelamerikanischen Landes wirft Deutschland "Beihilfe zum Völkermord" vor. Die Rüstungsexporte verletzten die Genozid-Konvention, da sie von Israel für Angriffe im Gazastreifen genutzt worden seien.
Die deutsche Rechtsvertreterin wies diese Anschuldigungen als haltlos zurück.
Der Internationale Gerichtshof solle die Forderung Nicaraguas zurückweisen, hieß es.
Der Internationale Gerichtshof solle die Forderung Nicaraguas zurückweisen, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 07.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
