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Die Länderklausel bei CO2-Speicherung "ist das wirkliche Problem"

Der Bundestag hat das Gesetz zur unterirdischen Speicherung von CO2 verabschiedet. Horst Meierhofer hält die Länderklausel für problematisch: Entscheide sich ein Land gegen die Speicherung, könne ein anderes kaum diese Technologie bei seiner Bevölkerung durchsetzen.

Horst Meierhofer im gespräch mit Gerd Breker | 08.07.2011
    Christoph Heinemann: Gestern verabschiedete der Bundestag das CCS-Gesetz, eine Technik, mit der Kohlendioxid künftig in großem Stil bei der Verbrennung von Kohle und Gas abgetrennt und unter die Erde gepresst werden soll. Das soll jetzt in Brandenburg getestet werden, aber dort gibt es Widerstand.
    Zu diesem Thema hat mein Kollege Gerd Breker gestern mit dem FDP-Politiker Horst Meierhofer gesprochen und den stellvertretenden Vorsitzenden des Bundestags-Umweltausschusses gefragt, was er von dieser CCS-Technologie hält.

    Horst Meierhofer: Ich finde sie vielversprechend, aber sie muss zuerst erforscht werden, und damit sie anständig erforscht werden kann, bedarf es eines vernünftigen Gesetzes, und das ist das, was heute in den Bundestag ja eingebracht und abgestimmt wurde. Aber das genügt, befürchte ich, nicht ganz den Ansprüchen, die man daran hegt.

    Gerd Breker: Haben Sie denn dem Gesetz zugestimmt, oder haben Sie es abgelehnt?

    Meierhofer: Nein, ich habe es abgelehnt, zwar schweren Herzens, weil es ja gegen die eigene Fraktion oder die Regierungskoalition ging, aber ich habe mich wirklich jetzt seit zwei Jahren mit dem Thema beschäftigt und finde es ein bisschen schade, dass man leider eingeknickt ist.

    Breker: Was stört Sie an dem vorliegenden Gesetz, das heute verabschiedet wurde, besonders, die Länderklausel?

    Meierhofer: Ja. Die Länderklausel ist das wirkliche Problem. Wir haben noch einige andere Verbesserungen im Vergleich zum Kabinettsentwurf erzielen können, beispielsweise ein dichtes Deckgestein, das ganz wichtig ist, um auch Grundwasserprobleme nicht zu haben, wenn jemand fahrlässige Probleme verursacht, die Haftung verdoppelt, wir haben zum Beispiel einen unabhängigen neutralen Gutachter verpflichtend gemacht, was vorher nicht der Fall war, also wir haben einige Verbesserungen erreicht. Wir haben auch zusätzlich noch für Untergrunderforschung einen weiteren Antrag durchgesetzt, in dem es darum geht, auch Nutzungsalternativen, Geothermie und so weiter, miteinander abzuwägen. Aber all das hilft leider nicht, das Grundproblem zu lösen, nämlich die Länderklausel, und die könnte unter Umständen dazu führen, befürchten nicht wenige, dass kein Land mehr es schafft, diese Technologie bei sich in der Bevölkerung durchzusetzen, wenn irgendwelche anderen Länder sagen, bei uns wird nicht getestet, bei uns wird es nicht gemacht. Dann könnte eine Regierung, die bereit wäre, das durchzuführen, gleich zu dem Ergebnis kommen, sodass die Bürger sagen, ja warum schützt ihr uns nicht vor dieser Technik, während die anderen wie Schleswig-Holstein oder Niedersachsen das ja tun. Das ist, glaube ich, ein bisschen sich aus der Verantwortung zu stehlen.

    Breker: Denn gerade Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben eigentlich viele potenzielle Lagerstätten?

    Meierhofer: Ja. So weit sind wir aber noch nicht, und das war mir eigentlich auch wichtig zu sagen. Uns geht es nicht darum, dass wir hier CCS nach Schleswig-Holstein schieben wollen; uns geht es darum, die Technologie zu erforschen, und da gab es bislang einen einzigen Antrag oder einen einzigen Interessenten, und das war Vattenfall in Brandenburg. Und es wäre aus meiner Sicht nie dazu gekommen, dass diese Technologie in Schleswig-Holstein erforscht wäre. Es gab Möglichkeiten, über Fristen, über Ausschlussmöglichkeiten zu sagen, wir wollen hier Geothermie, wir haben hier touristische Nutzungen, deswegen kommt es hier nicht in Frage, Beispiel Sylt oder so. Das ist aus meiner Sicht ausgeschlossen, dass es kommt. Es hätte genügend Möglichkeiten auch ohne Länderklausel gegeben, de facto es nicht erforschen zu müssen, und gleichzeitig den Ländern, die die Bereitschaft hatten, es zu tun, wie zum Beispiel Brandenburg, auch eine gesichtswahrende Lösung zuzugestehen, und da weiß ich eben nicht, ob dem jetzt auch immer noch so ist.

    Breker: Zeigt das jetzige CCS-Gesetz, etwa was auf uns zukommt in Sachen Atomendlager? Ist das ein Beispiel, ein Präzedenzfall, den wir da noch einmal erleben werden?

    Meierhofer: Es ist zu befürchten. Es ist zu befürchten, dass wenn einzelne Länder sagen, wir sind nicht bereit, einem Bundesgesetz dann zuzustimmen, wenn es mir nicht nur Vorteile bringt, dass das auch auf andere Bereiche ausgeweitet wird, und spätestens bei dem Beispiel, glaube ich, wird klar, dass dann kein anderes Bundesland das mehr machen kann. Deswegen hoffe ich, dass es nicht so ist und dass in Zukunft die Bundesländer auch verantwortlicher mit solchen Forschungsvorhaben umgehen. Ausschließen kann man es aber nicht und zumindest ist es eine Befürchtung, die, glaube ich, nicht ganz unbegründet ist.

    Heinemann: Horst Meierhofer (FDP), er ist der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses. Die Fragen stellte mein Kollege Gerd Breker.

    Die Äußerungen unserer Gesprächspartner geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

    Im April hatte das Bundeskabinett das CCS-Gesetz zur CO2-Einlagerung verabschiedet