
Das Ziel sei Teilhabe durch Tätigkeit, sagte Dobrindt. Wer hierher komme, solle arbeiten können – und zwar schnell. Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt, meinte der CSU-Politiker.
Vorgesehen ist demnach, dass Asylbewerber nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Arbeitspflicht solle es aber nicht geben.
Kein Einfluss auf Asylverfahren
Ob jemand arbeite oder nicht, werde keinen Einfluss auf die Entscheidung haben, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Das Verfahren laufe unabhängig davon weiter. Ausdrücklich nicht profitieren sollen demnach bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirkten, also ihre Identität verschleierten oder über Fluchtgründe täuschten.
Arbeitende Asylbewerber dürften ihren Verdienst grundsätzlich behalten, sagte die Sprecherin weiter. Falls sie Sozialleistungen bezögen, werde der Verdienst etwa für die Unterkunft angerechnet.
Lob von SPD, Grüne skeptisch
Die SPD begrüßte Dobrindts Ankündigung. Die stellvertretene Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Eichwede, sagte der Nachrichtenagentur Reuters, das sei eine langjährige Forderung ihrer Partei. Sie verwies darauf, dass die Maßnahme im Koalitionsvertrag enthalten ist. Eichwede betonte, es sei wichtig, Asylbewerbern die Chance zu geben, sich schnell in die Gesellschaft zu integrieren.
Die Grünen warnten dagegen vor einem Täuschungsmanöver. Der Innenpolitiker Emmerich sagte der "Rheinischen Post", entscheidend sei die tatsächliche Umsetzung. Er kritisierte zudem, während einerseits über einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt gesprochen werde, würden andererseits Integrationskurse eingeschränkt.
Diese Nachricht wurde am 23.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
