
Der CSU-Politiker sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es seien schwerste Körperverletzungen verübt worden. Eine Person habe einen Schädelbruch erlitten. Das müsse zur Verurteilung führen. Da die Straftaten in Ungarn begangen worden seien, sei gegen ein Verfahren dort nichts einzuwenden. Maja T. gehöre zu einer linksextremistischen Gruppe, die andere mit Schlagstöcken, Gummihämmern und weiteren Waffen angegriffen habe. - Ein Budapester Gericht hatte Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt. Sowohl Maja T. als auch die Staatsanwaltschaft kündigten Berufung an. Der Prozess ist umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung an Ungarn verboten - allerdings erst, nachdem Maja T. schon nach Ungarn gebracht worden war. Im Verlauf des Prozesses legte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person.
Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten sollen bei einem von rechtsradikalen Kräften mobilisierten Protestzug neun Menschen verletzt haben.
Diese Nachricht wurde am 06.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
