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Doping-Sperre für Radsportler
"Die Entscheidung stärkt auch das Kontrollsystem"

Ein Radsportler aus der Seniorenklasse, der bereits vorläufig wegen Dopings suspendiert worden war, wird nun für weitere acht Jahre gesperrt. NADA-Vorstand Lars Mortsiefer begrüßte im Dlf die Entscheidung. Die ausgesprochene Sanktion sei letztlich angemessen.

Von Ralf Meutgens | 19.03.2018
    Zwei Glasflaschen mit Urin für die A und die B Probe, aufgenommen am 16.08.2013 in der Zentrale der PWC Gesellschaft für medizinische Testverfahren im Sport GmbH in Gilching (Bayern). Die Flaschen lassen sich nach dem Zudrehen durch einen speziellen Verschluss nicht wieder öffnen. Foto: Peter Kneffel/dpa | Verwendung weltweit
    Der Radsportler hatte sich zuletzt einer Dopingprobe entzogen. (dpa)
    Der wiederholt wegen Dopingverstößen auffällige Radsportler wurde für acht Jahre gesperrt. Zuletzt hatte er sich einer Dopingprobe entzogen. Damit darf er an keinen Radrennen teilnehmen, bis nahe an seinen 60. Geburtstag. Obwohl der Athlet in der Vergangenheit bereits zweimal, zuletzt für vier Jahre, aus dem Verkehr gezogen und zudem strafrechtlich wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittel-Gesetz (AMG) verurteilt worden war, konnte sich die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) mit ihrer Forderung nach einer lebenslangen Sperre nicht durchsetzen.
    NADA-Vorstand Lars Mortsiefer gibt sich gegenüber dem Deutschlandfunk dennoch erfreut über das Ergebnis:
    "Das Schiedsgericht folgt unserer Argumentation vollumfänglich und uns gelingt der volle Nachweis eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen. Die Entscheidung stärkt zudem auch das Kontrollsystem, die Abläufe bei den Wettkampfkontrollen werden gestärkt, das ist ebenfalls positiv. Letztlich ist auch die ausgesprochene Sanktion angemessen. Acht Jahre ist das Höchstmaß, das das Schiedsgericht hier gewertet hat, weil sie zu einem Mehrfachverstoß kommen und deshalb sind auch wir damit einverstanden."
    Athlet hat bisher keine weitere Lizenz beantragt
    Doch wie will man ausschließen, dass jemand, dessen Lebenselixier offenbar Radrennen sind, sich an das Verbot hält? Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) teilt auf Anfrage mit, dass von dem betreffenden Sportler für dieses Jahr keine Lizenz beantragt worden sei. Weiter teilt der BDR mit: Sollte ein Sportler versuchen, sich eine Lizenz oder Tageslizenz durch Angabe falscher Daten zu erschleichen, sei man auf Unterstützung aus der Szene angewiesen, um in einem solchen Fall aktiv einen neues Verfahren anzustrengen.