
Die Mitgliedsstaaten gaben ihre Forderungen nach Einschränkungen auf, wie Bundesjustizministerin Hubig mitteilte. Damit bleibt es dabei, dass Flugreisende bei Verspätungen ab drei Stunden das Recht auf eine Entschädigung haben. Auch deren Höhe zwischen 250 und 600 Euro je nach Entfernung bleibt gleich. Viele EU-Staaten hatten ursprünglich durchsetzen wollen, dass erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung fällig wird. Sie sollte zudem niedriger ausfallen. Deutschland hatte dies allerdings abgelehnt. Damit könnte das Europaparlament die neuen Fluggastrechte am Montag verabschieden.
Sie umfassen auch einen besseren Preisvergleich beim Handgepäck und mehr Informationen für die Flugreisenden über ihre Ansprüche.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
