
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, es habe der Verdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz bestanden. Es seien keine Beweismittel zum Tatvorwurf entdeckt worden, dafür aber sogenannte Zufallsfunde. Diese würden nun untersucht, um die strafrechtliche Relevanz bewerten zu können.
Nach Berichten von Bild-Zeitung und B.Z. handelt es sich um Drogen und Nazi-Devotionalien. Die Bild-Zeitung zitiert die AfD-Kandidatin Brinker mit den Worten, sie habe bei ihrem Mitarbeiter nie einen Anhaltspunkt dafür gesehen, Zitat, "dass er in einer solchen Richtung tickt". Er sei einfach Sammler, und man warte nun die Ermittlungen ab.
Diese Nachricht wurde am 19.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
