
Die Ermittler des Landeskriminalamts gingen dem Verdacht nach, dass die rechtsextreme Vereinigung weiter aktiv sein könnte. Grundlage sei ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. In Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden Gebäude durchsucht. Die Polizei stellte Beweismittel in Form von Unterlagen und Datenträgern sicher.
Das Verbot der "Artgemeinschaft" wurde im April vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Vereinigung stand seit den 1950-er Jahren für eine rassistische Ideologie und antisemitische Grundhaltung. Medienberichten zufolge soll es in Sachsen-Anhalt in einer Gemeinde im Juni ein Treffen zu einer sogenannten Sommersonnenwendefeier gegeben haben, bei der Gäste zugegen waren, die mit der "Artgemeinschaft" in Verbindung stehen.
Diese Nachricht wurde am 27.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
