
Darunter befanden sich nach Angaben der Behörden schwere Sexualstraftäter und Männer, die wegen Tötungen, Körperverletzungen und Drogenvergehen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Sie kamen aus Haftanstalten in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern und Niedersachsen.
Gemäß einer umstrittenen Vereinbarung der Bundesregierung mit den in Afghanistan herrschenden Taliban sind regelmäßige Abschiebungen dorthin ohne Vermittlerstaaten möglich.
Diese Nachricht wurde am 16.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
