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Eine offene Rechnung

    Rund acht Jahre lang wartet der Hannoveraner Ex-Student Marco Saft inzwischen auf die Nachzahlung seines BAföGs. 1991 begann der gelernte Elektroinstallateur mit seinem Studium der Religionspädagogik. Weil er bereits eine Zeit lang in seinem Beruf gearbeitet hatte, beantragte er für sein Studium die so genannte elternunabhängige Ausbildungsförderung. "Das Bafög-Amt hat den Antrag aber abgelehnt", erzählt Saft. Er legte dagegen Widerspruch ein, die Beschwerde gelangte bis vor das Bundesverfassungsgericht. Das entschied im November 1998 in einem ähnlich gelagerten Fall, dass das Studentenwerk zur Zahlung des BAföGs verpflichtet sei. Die Sache schien damit erledigt, doch das Studentenwerk Hannover verweigerte im Mai 1999 vor dem Hannoveraner Verwaltungsgericht die Nachzahlung mit der Begründung, die beiden Fälle könnten nicht miteinander verglichen werden. Die Folge: Das Verfassungsgericht muss nun auch über Marco Safts Beschwerde verhandeln. Er ist nicht der einzige, der darauf warten muss: In Hannover gibt es zwei ähnliche Fälle.

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    Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts