
Das entschied das Europaparlament in Straßburg und bestätigte damit einen Kompromiss vom März, nach dem die Begriffe Burger, Schnitzel oder Wurst im Zusammenhang mit vegetarischen und vegangen Produkten nicht verboten werden. Auf diesen Produkten darf künftig aber nicht mehr mit tierischen Begriffen wie Huhn oder Rind geworben werden. Auch Begriffe wie Steak oder Bacon sind nicht zulässig. Die verabschiedete Regelung ist Teil einer Reform, mit der die EU auf Bauernproteste in mehreren europäischen Ländern reagiert hatte. Sie gilt zunächst bis Ende kommenden Jahres.
Ebenso beschloss das Parlament ein Verbot von KI-Anwendungen, mit denen pornografische Bilder von Menschen ohne deren Einwilligung erstellt werden können.
Diese Nachricht wurde am 16.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
