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Erneuerbare Energien
Koalition einigt sich bei Ökostrom-Reform

Nach der Kritik aus der EU-Kommission haben sich Union und SPD auf wesentliche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geeinigt. Konkret geht es um die Regelungen für Eigenstromversorger. Die Ökostrom-Umlage für Besitzer neuer, umweltfreundlicher Anlagen soll bis zum Jahr 2017 stufenweise auf 40 Prozent steigen.

24.06.2014
    Arbeiter installieren Solarzellen auf einem Dach, aufgenommen am 06.03.2012 in Igersheim.
    Die Bundesregierung ringt um Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). (dpa picture alliance / Daniel Kalker)
    Wie die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD mitteilten, müssen alle neuen Eigenversorger, die ihren Strom über erneuerbare Energien oder eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erzeugen, eine Ökostromumlage von 40 Prozent bezahlen. Bei allen anderen Anlagen steigt die Umlage auf 100 Prozent.
    Für die Neuregelung ist ein gleitender Einstieg vorgesehen. Demnach beträgt der Umlagesatz bis Ende 2015 zunächst 30 Prozent. 2016 steigt er auf 35 Prozent, 2017 dann auf 40 Prozent. Die Bagatellgrenze für Anlagen bis zehn Kilowatt und für höchstens zehn Megawattstunden selbst verbrauchten Stroms pro Jahr bleibt erhalten.
    Die Partei- und Fraktionschefs hatten sich bereits gestern Abend im Kanzleramt getroffen, um den EEG-Gesetzestext zu besprechen. Die Verhandlungen steckten in einem Dilemma. Der Knackpunkt waren die Regelungen zum Eigenverbrauch von neuen Strom-Selbstversorgern.
    EU verlangt Gleichbehandlung aller Selbstversorger
    Für Kraftwerke wie für kleine Solaranlagen sollte ab 2015 zunächst eine Mindestabgabe erhoben werden. Sie alle sollten nach einem Vorschlag der Fraktionen künftig 40 Prozent der Ökostromumlage je Kilowattstunde entrichten. Das wären derzeit rund 2,5 Cent. Damit soll einer Schieflage begegnet werden: Durch die steigende Selbstversorgerzahl werden die Umlagen und Abgaben beim Strompreis auf weniger Schultern verteilt, Menschen ohne Selbstversorgung zahlen sonst automatisch mehr beim Strompreis.
    Dagegen gibt es breiten Widerstand. Deshalb war man zuletzt wieder auf den Entwurf der Regierung zurückgegangen: Demnach müssten Industrieunternehmen 15 Prozent Umlage und etwa Supermärkte mit einer großen Solaranlage 50 Prozent Umlage zahlen. Kleine Solaranlagen fallen unter eine Bagatellgrenze, für sie müsste nichts bezahlt werden.
    Doch diese ungleiche Behandlung ist für die EU-Kommission ein Problem, ebenso die Nicht-Belastung von bestehenden Anlagen zur Eigenstrom-Versorgung. Ein Kompromiss müsste also auch noch mit Brüssel abgestimmt werden. Laut Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs habe die EU Deutschland aber eine dreijährige Übergangsfrist eingeräumt. Das EEG werde "erneut reformiert werden müssen", sagte er im ZDF-Morgenmagazin. Die Branche erhofft sich Verbesserungen durch die Gesetzesnovelle.
    Auch kleine Anlagen sollten dem ersten Vorschlag zufolge die Umlage zahlen
    Auch kleine Anlagen sollten dem ersten Vorschlag zufolge die Umlage zahlen (dpa / picture-alliance / Wolfram Steinberg)
    Die Zeit drängt
    Das Gesetz muss eigentlich zum 1. August in Kraft treten, denn sonst können Firmen mit hohem Verbrauch nicht mehr rechtzeitig Anträge für umfassende Rabatte bei der Ökostromumlage stellen. Dieser Punkt war im Frühjahr schon mit Brüssel gelöst worden. Demnach wird das System umgestellt, aber das Entlastungsvolumen verbleibt bei rund fünf Milliarden.
    Nach dem Gespräch verließen die Spitzenpolitiker ohne öffentliche Verlautbarung das Kanzleramt. Die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU/CSU) und Thomas Oppermann (SPD) hatten zuletzt eine Verabschiedung im Bundestag am Freitag geplant. Der Bundesrat soll das Gesetz am 11. Juli abschließend beraten.
    Grüne fordern ausgeruhtes Verfahren
    Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, sagte, dass die große Koalition den Fraktionen ein anständiges Beratungsverfahren zusichern müsse. "Wer auf den letzten Drücker jetzt umfangreiche Änderungen einreichen will, muss dafür sorgen, dass diese auch ordentlich bearbeitet und von den Fraktionen beraten werden können. Alles andere ist eine Missachtung des Parlamentes." Zur Not werde man eine Verschiebung der Abstimmung beantragen.
    (nch/tj/stfr)