Vor der EU-Reform
Erst zwei Bundesländer haben konkrete Pläne für neue Asylzentren

Kurz vor Inkrafttreten der EU-Asylreform am Freitag haben bisher erst zwei Bundesländer konkrete Pläne, neue Aslyzentren einzurichten.

    Zwei Asylbewerber gehen in das Gebäude. Sie sind nur von hinten vor einer Glastür zu sehen.
    Die EU-Asylreform tritt am 12. Juni in Kraft und vereinheitlicht in den MItgliedsländern die Regeln zur Migration sowie die Asylverfahren. (picture alliance / dpa / Patrick Pleul)
    Das ergab eine Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur. Demnach will Sachsen dies zum ersten Juli tun und Sachsen-Anhalt im Lauf des Sommers. In diesen sogenannten Sekundärmigrationszentren sollen Asylbewerber untergebracht werden, für die eigentlich ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist oder die bereits woanders einen Schutzstatus haben. Für die Zentren sind die Bundesländer zuständig.
    Einige Länder haben noch keine Entscheidung getroffen, andere wie beispielsweise Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen planen derzeit keine Zentren. Schleswig-Holstein teilte mit, man habe bereits Einrichtungen, die dem Grundgedanken der Sekundärmigrationszentren entsprächen. Hamburg und Nordrhein-Westfalen verwiesen auf laufende Gespräche mit dem Bundesinnenministerium.
    Diese Nachricht wurde am 10.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.