
Ursprünglich waren die Grenzen deutlich niedriger angesetzt. Daneben sollen Firmen bei Verstößen auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen. Befürworter hatten sich von dem Lieferketten-Gesetz eine Stärkung von Menschenrechten versprochen, Kritiker monierten dagegen einen abermals wachsenden bürokratischen Aufwand für Unternehmen.
Um in Kraft treten zu können, müssen die neuen Vorgaben von den EU-Staaten und dem Europaparlament bestätigt werden.
Diese Nachricht wurde am 09.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
