
Kinder verdienten Schutz, der mit der Welt, in der sie lebten, Schritt halte, teilte er mit. Die neue Richtlinie liefere genau das: modernisierte Vorschriften. Auch die britische Internet Watch Foundation (IWF) begrüßte die Einigung als wichtigen Schritt. Die Richtlinie schließe entscheidende Lücken, die es Straftätern bisher ermöglichten, neue Technologien und rechtliche Unstimmigkeiten auszunutzen.
Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich zu Wochenbeginn unter anderem auf erweiterte Straftatbestände im Hinblick auf Cybergrooming geeinigt, also die oft unter Vortäuschung falscher Tatsachen betriebene Annäherung Erwachsener an Minderjährige zu sexuellen Zwecken. Allein der Versuch, ein Kind via Internet zur Bereitstellung einschlägigen Materials zu bringen, soll mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden. Darüber hinaus richten sich erweiterte Straftatbestände gegen die Nutzung von KI-Systemen zur Herstellung von Kinderpornografie. Minderjährige Vergewaltigungsopfer dürfen Täter künftig demnach bis zu 32 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit vor Gericht bringen. Zudem sind strengere Überprüfung von Personen in der Kinder- und Jugendarbeit vorgesehen.
Die neue Richtlinie, die noch der formellen Zustimmung bedarf, löst Regelungen von 2011 ab. Nach Inkrafttreten haben die EU-Staaten drei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Diese Nachricht wurde am 24.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
