Rückführungsverordnung
EU-Innenminister stimmen für Abschiebezentren in Drittstaaten - nur Spanien dagegen

Die EU-Innenminister haben die Rückführungsverordnung verabschiedet. die auch die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten ermöglicht. Lediglich Spanien stimmte bei dem Treffen in Luxemburg dagegen.

    Ein langer Zaun an der EU-Außengrenze ist mit Stacheldraht verstärkt.
    Ein Zaun an der EU-Außengrenze (picture alliance / dpa / Ansgar Haase)
    Die Verordnung sieht vor, dass erstmals Menschen gegen ihren Willen in Länder abgeschoben werden können, die sie zuvor nie betreten haben. Bis Ende des Jahres sollen demnach Abkommen mit Partnerstaaten unterzeichnet werden. Dabei werden unter anderem Ruanda und Uganda genannt. Im Juni hatte bereits eine Mehrheit des EU-Parlaments der Verordnung zugestimmt.
    Zudem plant die EU die Einführung eines Krisenmechanismus, mit dem das reguläre Asylverfahren ausgesetzt werden kann. Dieser soll in Ausnahmesituationen an den Außengrenzen der Union greifen, wie etwa im Fall von Ceuta. Ende Juli waren Zehntausende Migranten in die spanische Nordafrika-Exklave gelangt.
    Die Verordnung sieht zudem härtere Strafen für diejenigen vor, die sich trotz fehlender Aufenthaltserlaubnis weigern, die EU zu verlassen. So sollen Inhaftierungen erleichtert und Einreiseverbote systematischer verhängt werden können.

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    Diese Nachricht wurde am 01.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.