
Große Mode-Unternehmen dürfen dann nur noch unter bestimmten Umständen Waren vernichten, etwa falls diese beschädigt wurden. Für mittelgroße Unternehmen soll die Regelung ab 2030 gelten.
Die Entscheidung der EU-Kommission wurde im Rahmen einer 2023 beschlossenen Ökodesign-Richtlinie verabschiedet. Ziel ist es, weniger Müll zu produzieren und die Vernichtung von Neuwaren einzuschränken. Der Kommission zufolge werden in Europa schätzungsweise bis zu neun Prozent der unverkauften Textilien vernichtet. Alleine in Deutschland würden jährlich fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt.
Diese Nachricht wurde am 09.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
