
Es ist bereits das dritte Mal, dass Bystron von den EU-Abgeordneten der parlamentarische Schutz vor Strafverfolgung entzogen wurde. Dieses Mal geht es um Vorermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München. Diese geht dem Verdacht nach, dass Bystron in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter eine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale des Parlaments abgerechnet haben soll. Der Politiker äußerte sich nicht zu dem Vorwurf.
Gegen Bystron liegt bereits ein nicht-rechtskräftiges Urteil wegen der Verbreitung einer Fotomontage vor, auf der der verbotene Hitlergruß zu sehen war. In einem weiteren Fall laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit gegen den AfD-Politiker.
Diese Nachricht wurde am 11.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
