
Es handelt sich um die Staaten Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Ebenfalls dazu zählen alle EU-Beitrittskandidaten, sofern sie sich nicht im Krieg befinden oder von dort gravierende Menschenrechtsverletzungen gemeldet werden. Menschen aus Ländern auf der Liste haben künftig eine höhere Bringschuld, ihren Anspruch auf Asyl nachzuweisen und können einfacher abgeschoben werden.
Der Beschluss des EU-Parlaments umfasst auch, dass in sogenannte "sichere Drittstaaten" abgeschoben werden darf. Der bisherige Nachweis einer familiären oder persönlichen Bindung zu dem Drittstaat entfällt.
Diese Nachricht wurde am 10.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
