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EuGH stärkt Fluggastrechte

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Eine Airline hat auch dann eine Betreuungspflicht, wenn der Flug aus außergewöhnlichen Umständen gestrichen wird, entschieden die Richter.

Von Jörg Münchenberg | 31.01.2013
    2010 legte der isländische Vulkan Eyjafjallajökull tagelang den europäischen Luftraum lahm. Viele Flüge fielen aus und die Passagiere blieben am Boden. Die Fluggesellschaft Ryanair sah sich deshalb nicht in der Pflicht, eine Kundin mit Mahlzeiten, Getränken und Unterkunft zu versorgen. Die klagte dagegen.

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