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Europäischer Gerichtshof
Gutachter: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte - so zumindest sieht es der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. Das eigentliche Urteil soll erst in einigen Monaten fallen, in der Regel folgen die Richter dem vorgelegten Gutachten.

12.12.2013
    Die vorgeschriebene anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen der Bürger zu Fahndungszwecken sei unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte, erklärte EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villazón in seinem Gutachten. Die EU-Richtlinie von 2006 widerspricht nach Ansicht des Generalanwalts der Charta als Ganzes, etwa dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. Zudem sei die vorgesehene Speicherung von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig lange.
    Der Gutachter empfiehlt dem Gerichtshof, die Richtlinie nicht direkt auszusetzen. Stattdessen sollten die EU-Gesetzgeber genügend Zeit erhalten, die nötigen Änderungen vorzunehmen. Derzeit sind vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Klagen aus Irland und Österreich anhängig.
    Datenschützer kritisiert Koalitionsvereinbarung
    Die Richtlinie ist von Deutschland noch nicht umgesetzt, Union und SPD planen aber genau dies - was der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar (Grüne) heftig kritisiert. "Der Koalitionsvertrag verheißt in diesem Punkt nichts Gutes", sagte er den Dortmunder "Ruhr Nachrichten".
    Sicherheitslücken im Falle eines Verzichts auf die Datenspeicherung sieht Schaar nicht: "Die Sicherheitsbehörden wissen heute mehr über die Menschen und ihre Gewohnheiten als jemals zuvor", sagte er. "Vorschläge, diesen Datenhaufen noch zu vergrößern, in der Hoffnung, man werde dann die Nadel des Terrors finden, halte ich für völlig falsch."
    Union und SPD wollen zwar die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umsetzen, sich aber gleichzeitig in der EU für eine kürzere Speicherdauer einsetzen.