
Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Danach ist in allen befragten EU-Ländern sexuelle Belästigung sowohl im Arbeitsrecht als auch im Zivilrecht verboten. Deutschland untersagt dies als einziges Land nur im Arbeitsleben. Betroffene hätten daher kaum eine rechtliche Handhabe, wenn sie etwa von ihrem Vermieter, in der Fahrschule oder im Fitnessstudio sexuell belästigt würden. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ataman, kündigte Änderungen an. Sexuelle Belästigung könne jederzeit an jedem Ort stattfinden. Deshalb müsse man auch überall davor schützen.
Aus dem Deutschlandfunk-Programm
Diese Nachricht wurde am 03.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
