Rechtsprechung
Europäischer Vergleich: Deutschland liegt bei Schutz vor Belästigung hinten

In den meisten europäischen Ländern sind Menschen deutlich besser vor sexueller Belästigung geschützt als in Deutschland.

    Porträt von Ferda Ataman, unabhangige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung , während einer Bundespressekonferenz.
    Ferda Ataman: "Müssen in Deutschland besser vor sexueller Belästigung schützen" (imago / IPON )
    Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Danach ist in allen befragten EU-Ländern sexuelle Belästigung sowohl im Arbeitsrecht als auch im Zivilrecht verboten. Deutschland untersagt dies als einziges Land nur im Arbeitsleben. Betroffene hätten daher kaum eine rechtliche Handhabe, wenn sie etwa von ihrem Vermieter, in der Fahrschule oder im Fitnessstudio sexuell belästigt würden. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ataman, kündigte Änderungen an. Sexuelle Belästigung könne jederzeit an jedem Ort stattfinden. Deshalb müsse man auch überall davor schützen.

    Aus dem Deutschlandfunk-Programm

    Studie zum Schutz vor sexueller Belästigung (Audio)
    Diese Nachricht wurde am 03.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.