Der Bundesrat stimmte einer Vorlage des Bundesverkehrsministeriums zu, wonach es sich um ein "Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt" handelt. Für solche Tickets gelten Ansprüche auf Schadenersatz oder das Recht, bei Störungen höherwertige Züge zu nutzen, nicht.
Neben der Regelung zum Deutschlandticket werden mit der Verordnung Vorgaben der EU umgesetzt, die teilweise ebenfalls Fahrgastrechte begrenzen. So werden Fälle höherer Gewalt - etwa Unwetter oder Naturkatastrophen - von Schadenersatzansprüchen ausgenommen. Verspätungen und Ausfälle wegen Streiks gelten jedoch nicht als höhere Gewalt.
Diese Nachricht wurde am 12.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.