Montag, 20. Mai 2024

Vorstoß des Innenministeriums
FDP begrüßt Vorschläge für schärfere Abschieberegeln

Die FDP hat die Vorschläge des Bundesinnenministeriums für schärfere Abschieberegelungen begrüßt. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Thomae, sprach von einem "wichtigen Signal".

04.08.2023
    Das Bild zeigt Stephan Thomae von der FDP. Er trägt einen blauen Anzug, weißes Hemd und Krawatte. Er gestikuliert mit dem Zeigefinger.
    Stephan Thomae (FDP) begrüßt die Pläne des Innenministeriums für verschärfte Abschiebe-Regeln. (dpa/picture alliance/Geisler-Fotopress)
    Thomae sagte der Deutschen Presse-Agentur, noch immer scheiterten zu viele Abschiebungen. Der Staat müsse dafür sorgen, dass seine Entscheidungen auch vollstreckt würden. Weiter sagte der FDP-Politiker, für eine echte Rückführungsoffensive müssten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten. Dafür müsse der Bund für mehr Kompetenzen der Bundespolizei sorgen. Die Länder müssten dafür sorgen, dass deutlich mehr Abschiebehaftplätze zur Verfügung stehen und die Kommunen ihre Ausländerbehörden stärken.
    Das Innenministerium hatte gestern einen Diskussionsentwurf veröffentlicht, der den Behörden und der Polizei mehr Befugnisse einräumt. So soll unter anderem der Ausreisegewahrsam, mit dem ausreisepflichtige Ausländer festgesetzt werden können, von zehn auf maximal 28 Tage verlängert werden. Vorgeschlagen wird zudem, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen zu einem eigenständigen Haftgrund werden.

    Erweiterte Zugriffmöglichkeiten

    Zudem soll es Behörden ausdrücklich erlaubt werden, zur Durchsetzung einer Rückführung auch andere Räume als nur die des Betroffenen betreten zu können, beispielsweise in einer Gemeinschaftsunterkunft. Damit solle sichergestellt werden, dass die Person auch tatsächlich angetroffen werde, hieß es.
    Um Ausländerbehörden zu entlasten, will das Bundesinnenministerium die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnisse von Flüchtlingen mit dem sogenannten subsidiären Schutz von einem auf drei Jahre verlängern. Sie würden damit Flüchtlingen mit einem Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt.
    Das Innenministerium setzte mit dem Papier eine lange Liste an Forderungen der gemeinsamen Konferenz der Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Scholz vom Mai um.
    Diese Nachricht wurde am 03.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.