Verwaltungsgericht Stuttgart
FDP scheitert mit Klage auf Teilnahme an TV-Triell beim SWR vor der Landtagswahl in einem Monat

Die FDP ist vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit einer Klage auf Teilnahme an einer SWR-Sondersendung zur Landtagswahl in Baden-Württmberg gescheitert.

    Das Logo des SWR ist am 12.02.2014 in Stuttgart (Baden-Württemberg) auf dem Funkhaus des Senders zu sehen.
    "Die FDP hat keinen Anspruch auf Beteiligung am TV-Triell." (picture alliance / dpa / Franziska Kraufmann)
    Der Sender muss demnach sein geplantes TV-Format mit Vertretern von CDU, Grünen und AfD nicht erweitern. Die FDP habe keinen Anspruch auf Beteiligung, teilte das Gericht mit. Die Partei kündigte bereits Beschwerde gegen die Entscheidung an. Zur TV-Sondersendung "Triell" am 24. Februar sind die Spitzenkandidaten der absehbar stärksten landespolitischen Kräfte eingeladen. Zwei Tage später soll es eine weitere Sendung mit Vertretern aller Parteien geben, die bei der Wahl am 8. März realistische Chancen auf den Einzug in den Landtag haben.
    Diese Nachricht wurde am 12.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.