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Fluggastrechte

Verspätungen, Streiks und Flugausfälle - als Fluggast hat man mit vielerlei Problemen zu kämpfen. Doch welche Rechte hat man als Passagier, wenn mal wieder der Flieger später oder gar nicht startet?

Philip Banse im Gespräch mit Theo Geers | 15.11.2010
    Theo Geers: Flugverspätungen sind so schon ein Ärgernis, fällt aber auch noch der ganze Flug aus, was auch vorkommt, wird es richtig ärgerlich. Doch viele Passagiere schlucken diesen Ärger offenbar herunter statt ihre Ansprüche geltend zu machen. Und damit verhalten sie sich offenbar komplementär zu den Fluggesellschaften, deren Service offenbar ebenfalls zu wünschen lässt, wenn der Flugplan mal wieder nur auf dem Papier steht.
    Philip Banse in Berlin – heute morgen haben die Verbraucherzentralen die Ergebnisse einer Umfrage zum Verhalten der Fluggesellschaften vorgelegt – zum Abheben sind die Ergebnisse nicht.

    Philip Banse: Nein. Sie sind nicht zum abheben, sie sind aber auch nicht repräsentativ, das muss man dazu sagen.1100 Menschen wurden online befragt, Ergebnis: 80 Prozent der Befragten wurden erst am Flughafen über Verspätungen und Flugausfälle informiert. Bestehende Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Hotelkosten wurden zu wesentlichen Teilen von den Fluggesellschaften ignoriert. Nur jedem Vierten boten die Airlines Entschädigung an – und das auch nur nach Nachfrage.
    In nur drei Prozent der jetzt erhobenen Fälle verlief die Rechtsdurchsetzung reibungslos. Die Umfrage ist wie gesagt nicht repräsentativ, deckt sich aber mit seinen Beratungserfahrungen sagt Jürgen Kessler, Chef der Berliner Verbraucherzentrale:

    "Es gibt kaum einen Bereich des deutschen Verbraucherschutzrechts, in dem eine so erhebliche Diskrepanz zwischen dem Recht und der Rechtswirklichkeit klafft. Das Recht ist vorhanden, die subjektive Geltendmachung des Rechts wird teilweise durch Taschenspielertricks und durch pure Verweigerungshaltung der Anbieter in reichlichen Fällen unmöglich gemacht."

    Banse: Reichliche Fälle - 40 Prozent der Anfragen bei der Berliner Verbraucherzentrale beträfen Ärger mit Fluglinien.

    Geers: Es klafft also eine Lücke zwischen dem Recht und seiner Durchsetzung. Sind die Passagiere zu zögerlich oder mauern die Airlines?

    Banse: Es ist sicher eine Mischung aus beidem. Jürgen Keßler von der Berliner Verbraucherzentrale kritisiert vor allem die Fluglinien.

    "Man weigert sich zunächst und erst bei wiederholtem Nachfragen, auch wenn es schon erste gerichtliche Verhandlungen gibt, lenkt man dann doch ein, um es nicht zu einem rechtskräftigen Urteil kommen zu lassen und so zu vermeiden, dass man nachher zurückgreifen kann auf Präjudizien."

    Diesen Ärger dürften Verbraucher meiden wollen. Viele fügen sich offenbar ihrem Schicksal – gerade wenn der Schaden vielleicht gerade noch zu verkraften ist.

    Geers: Was soll denn nun passieren, Herr Banse? Es gibt doch schon Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr. Was ist die Forderung?

    Banse: Ja, diese von der Bahn betriebene Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr sei ein Erfolg, sagt Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Bundesregierung müsse gesetzlich vorschreiben, dass diese Schlichtungsstelle auch für Luftverkehr zuständig ist:

    "Die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr hat schon Gespräche mit mehreren Airlines gehabt. Die Airline warten jetzt ab, weil sie nicht wissen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt und wenn ja, in welchem Umfang. Aber Gespräche laufen. Und wenn die Bundesregierung das nachdrücklich unterstützen würde, bin ich mir ziemlich sicher, dass wir da ziemlich schnell zu einer Lösung kommen würden."

    Banse: Also da eine ganz klare Forderung an die Bundesregierung, an dieser Stelle da jetzt ein Gesetz zu machen.

    Geers: Ganz kurz noch, Herr Banse, welche Rechte haben Reisende denn?

    Banse: Seit 2004 ist das ziemlich klar in einer EU-Verordnung geregelt. Fluggäste haben das Recht auf rechtzeitige und ausführliche Information. Je nach Verspätung und Entfernung bestehen auch Rechte auf Betreuung mit Verpflegung, Beförderung, Unterkunft und Entschädigungszahlungen. Viel Ärger gab es etwa im April mit der Aschewolke, sehr viele Flüge fielen aus. Das war zwar unbestritten höhere Gewalt, aber heute hieß es auch bei dieser Pressekonferenz, diese höhere Gewalt heißt nur, dass Entschädigungszahlungen nicht gezahlt werden müssen seitens der Airlines. Sachen wie Verpflegung, Beförderung zu einer Unterkunft, die Unterkunft selber, sind trotzdem unbedingt zu zahlen.

    Geers: Dankeschön, Philip Banse über Flugverspätungen, die an sich schon ein Ärgernis sind.

    Nachlesen können Flugpassagiere ihre Rechte auf der Internetseite des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen oder beim Luftfahrtbundesamt.