
Das Landgericht Berlin entschied, dass Schlesinger Anspruch auf ein Ruhegeld von rund 18.000 Euro hat. In der Klage ging es exemplarisch zunächst nur um den Januar 2023. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Schlesinger hatte ihr Amt als Intendantin 2022 nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung niedergelegt. Später wurde sie fristlos entlassen. Der RBB verlangt seinerseits im Rahmen einer sogenannten Widerklage Schadenersatz von Schlesinger in Millionenhöhe.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.