Mittwoch, 24. April 2024

Frankreich
Gericht bestätigt Versagen des TÜV Rheinland im Brustimplantate-Skandal

In Frankreich hat die Justiz ein Versagen des TÜV Rheinland im Skandal um mangelhafte Brustimplantate endgültig festgestellt.

26.05.2023
    Zwei Hände halten das weißliche Implantat auf einem metallenen Tablett. Aus einem großen Loch quillt durchsichtiges Silikon.
    Mangelhaftes Brustimplantat von PIP. (dpa / abaca / Guibbaud Christophe)
    Das Kassationsgericht in Paris urteilte, der TÜV Rheinland sei bei der Prüfung der Implantate seinen Pflichten zur Kontrolle, Sorgfalt und Wachsamkeit nicht nachgekommen. Mit der letztinstanzlichen Entscheidung können zehntausende betroffene Frauen weltweit auf finanzielle Entschädigung hoffen. Das Gericht kassierte zudem mehrere Urteile unterer Instanzen vollständig oder in Teilen, in denen Entschädigungsforderungen hunderter Frauen zurückgewiesen worden waren.
    Der TÜV hatte die mangelhaften Brustimplantate von 1997 bis 2010 als unbedenklich zertifiziert. Danach hatte sich herausgestellt, dass die Produkte des Herstellers PIP überdurchschnittlich oft rissen und nur mit billigem Industrie-Silikon gefüllt waren.
    PIP hatte weltweit rund eine Million der Implantate verkauft. 400.000 Frauen trugen gesundheitliche Schäden davon. Auch in Deutschland waren tausende betroffen.
    Diese Nachricht wurde am 26.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.