Streit um Ganzkörperbadeanzug
Gericht kippt Burkini-Verbot an Côte d Azur-Strand

In Frankreich hat ein Gericht das Verbot von Burkinis in dem Badeort Mandelieu-la-Napoule an der Côte d Azur gekippt.

    Eine junge Frau geht am französischen Strand 'Fort-Mahon' im Burkini ins Meer.
    Eine junge Frau geht am französischen Strand 'Fort-Mahon' im Burkini ins Meer (Archivbild) (picture alliance / dpa / Arnaud Dumontier)
    Eigentlich hatte das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs sich schon vor Jahren gegen ein Verbot des muslimischen Ganzkörper-Badeanzugs ausgesprochen. Ungeachtet dessen hielt Mandelieu-la-Napoule daran fest. Die Stadt war 2012 der erste Badeort, der ein solches Verbot verhängte. Nun wurde die Regelung aufgehoben.
    Das Verwaltungsgericht in Nizza erklärte in der aktuellen Entscheidung, es würden drei Grundfreiheiten in schwerwiegender und rechtswidriger Weise beeinträchtigt: die Bewegungsfreiheit, die Gewissensfreiheit und die persönliche Freiheit.
    Diese Nachricht wurde am 07.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.