
Eigentlich hatte das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs sich schon vor Jahren gegen ein Verbot des muslimischen Ganzkörper-Badeanzugs ausgesprochen. Ungeachtet dessen hielt Mandelieu-la-Napoule daran fest. Die Stadt war 2012 der erste Badeort, der ein solches Verbot verhängte. Nun wurde die Regelung aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht in Nizza erklärte in der aktuellen Entscheidung, es würden drei Grundfreiheiten in schwerwiegender und rechtswidriger Weise beeinträchtigt: die Bewegungsfreiheit, die Gewissensfreiheit und die persönliche Freiheit.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
