
Diese Entscheidung traf das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster und änderte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Die Richter erklärten, die Partei könne wegen des Gebots der Chancengleichheit die Teilnahme an der "Wahlarena 2024 Europa" beanspruchen. Der WDR hatte geltend gemacht, das Konzept der Sendung sehe auch Rückblicke auf die zu Ende gehende Wahlperiode vor. Das Bündnis sei aber noch nicht im Europaparlament vertreten gewesen. Die Richter nannten diese Argumentation nicht überzeugend.
Diese Nachricht wurde am 05.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
