Baden-Württemberg
Gericht: Wolf im Schwarzwald darf geschossen werden

Nach einem längeren Streit zwischen Tierschützern und dem Land Baden-Württemberg darf ein Wolf im Nordschwarzwald nun doch geschossen werden.

    Ein Wolf liegt auf dem Waldboden.
    Ein auffälliger Wolf im Schwarzwald darf geschossen werden (Archivbild). (picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache)
    Das hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart entschieden. Nach Angaben des Landesumweltministeriums ist das Tier verhaltensauffällig und sucht gezielt die Nähe von Menschen. Zudem habe sich ein regelrechter Wolfstourismus entwickelt, weil Spaziergänger und Fotografen versucht hätten, das Tier gezielt anzulocken. Die klagende Naturschutzinitiative hatte dagegen auf die geringe Wolfspopulation im Südwesten verwiesen.
    In dem Beschluss des Gerichts heißt es, das öffentliche Interesse am Abschuss überwiege im Vergleich zum Interesse der klagenden Naturschützer an einem Aufschub. Die Kläger können noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.
    Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.