
Das Gericht in Straßburg stellte eine unrechtmäßige Freiheitsentziehung und unmenschliche Haftbedingungen fest. So habe Nawalny im Gefängnis zeitweise unter ständiger Videoüberwachung gestanden. Zudem sei ihm durch stündliche Sicherheitskontrollen der Schlaf entzogen worden. Damit seien Gesundheit, seelisches Wohlbefinden und Würde des Oppositionellen missachtet worden, so die Richter. Sie sprachen Nawalnys Witwe Nawalnaja eine Entschädigung von 26.000 Euro zu. Russland missachtet allerdings Urteile des Gerichtshofs gegen sich stets.
Nawalny war trotz eines mutmaßlich russischen Giftattentats gegen ihn im Jahr 2020 in seine Heimat zurückgekehrt. Dort wurde er später festgenommen und inhaftiert. 2024 starb er unter unklaren Umständen in einem Straflager in der Arktisregion.
Diese Nachricht wurde am 03.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
