"Kriminalisierung der Berichterstattung"
Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Russland wegen Verletzung der Meinungsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (imago / Winfried Rothermel)
    Das Gericht teilte mit, im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine gebe es eine systematische und weitreichende Beschränkung der Berichterstattung. Geklagt hatten die Zeitung Nowaja Gazeta und andere Medien. Dabei ging es um Gesetze, die nach Beginn des Krieges beschlossen wurden. So wurde etwa unter Strafe gestellt, das russische Militär zu diskreditieren oder Falschinformationen über dessen Vorgehen zu verbreiten.
    Der Gerichtshof erklärte, damit werde jedwede Berichterstattung kriminalisiert, die nicht der offiziellen Darstellung der Regierung entspreche. Der Argumentation des Kreml, dass die Maßnahmen der inneren Sicherheit dienten, folgten die Richter nicht. Russland hatte im Zuge der Gesetze auch die Lizenz der Nowaja Gazeta widerrufen, die inzwischen vor allem aus dem Exil in Lettland arbeitet.
    Diese Nachricht wurde am 11.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.