Freitag, 29. März 2024

Archiv

Gerichtsurteil
Dashcams verstoßen gegen Datenschutz

Sogenannte Dashcams, die permanent den Verkehr aus dem eigenen Auto heraus filmen, verstoßen gegen das Datenschutzrecht. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.

12.08.2014
    Eine sogenannte Dashcam, befestigt an der Windschutzschreibe, filmt am 06.08.2014 Straßenverkehr in Berlin aus einem Auto.
    Sogenannte Dashcams verstoßen gegen den Datenschutz. (picture alliance / dpa / Wolfgang Kumm)
    Das Ansbacher Verwaltungsgericht unterstrich in der mündlichen Verhandlung, dass der permanente Einsatz einer im Fahrzeuginneren angebrachten Dashcam als Beweis bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten oder einem Unfall nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig ist. "Der entscheidende Punkt ist, dass die Daten dann an die Polizei und damit an Dritte weitergegeben werden", präzisierte das Gericht. Mit den Videoaufnahmen sei es zudem möglich, gefilmte Personen zu identifizieren.
    Das Bundesdatenschutzgesetz lasse aber heimliche Aufnahmen von Personen grundsätzlich nicht zu. Solche Aufnahmen stellten einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Menschen dar, heißt es in der schriftlichen Zusammenfassung.
    Von anderen Autofahrern genötigt
    Dem Prozess lag eine Klage eines Autofahrer aus Mittelfranken gegen das Landesamt zugrunde. Die Ansbacher Behörde hatte dem Mann untersagt, eine Dashcam zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer einzusetzen. Die Anwältin des Mannes erklärte vor Gericht, ihr Mandant fühle sich häufig von anderen Autofahrern genötigt, so dass er sich zum Einsatz der Kamera gezwungen gesehen habe, um Beweismittel zu sichern.
    Wegen eines formalen Fehlers in der Unterlassungsverfügung der Behörde, musste das Verwaltungsgericht Ansbach der Klage stattgeben: "Wie die Verfügung formuliert ist, wird nicht klar, welche Art Kamera genau gemeint ist", sagte ein Gerichtssprecher. Dies könne die Behörde jedoch mit einem neuen Bescheid präzisieren.
    (tzi/tgs)