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Gesetzentwurf
Strategie gegen Krankenhauskeime

Die Bundesregierung will die Ausbreitung hochgefährlicher Krankenhauskeime bremsen. Das Kabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf. Jedes Jahr sterben mehrere tausend Menschen an den Folgen dieser Erreger. Das liegt vor allem daran, weil Antibiotika nicht mehr wirken.

13.05.2015
    Hände werden im Spandauer Vivantes-Klinkum in Berlin desinfiziert.
    Gerade in Krankenhäusern sind multiresistente Keime ein Problem. (picture alliance / dpa / Stephanie Pilick)
    Konkret vorgesehen in dem Entwurf sind strengere Meldepflichten, eine schärfere Überwachung und gezielte Forschung. Außerdem soll es eine bessere Aufklärung der Bevölkerung geben und Weiterbildungen für Personal im Gesundheitswesen. Krankenhäuser sollen zusätzlich über Hygienestandards informieren. "Die weltweite Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen muss gestoppt werden", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Er hatte die Pläne im März angekündigt.
    In dem Entwurf heißt es, der unsachgemäße und übermäßige Gebrauch von Antibiotika sei Ursache für zunehmend widerständige Erreger. Zudem sei die Hygiene in der Human- und Veterinärmedizin mangelhaft. Deshalb soll der Verbrauch von Antibiotika und die Resistenzen gegen die Medikamente in der Human- und auch in der Tiermedizin sowie der Landwirtschaft stärker kontrolliert werden.
    Medikamente verlieren Wirkung
    Jedes Jahr sterben mehrere tausend Menschen an den Folgen von solcher Resistenzen. Denn dadurch verlieren Medikamente ihre Wirksamkeit und bakterielle Infektionen sind schwerer oder gar nicht mehr zu behandeln. Besonders für immungeschwächte Patienten, Krebskranke, Chirurgie-Patienten und zu früh geborene Babys sind solche resistenten Keime gefährlich.
    Zuletzt hatte ein Keimausbruch in der Intensivstation der Uniklinik Kiel für Schlagzeilen gesorgt. 14 der 31 infizierten Patienten starben. Elf von ihnen starben aber den Ärzten zufolge nicht an dem Keim, sondern an ihren vorher bestehenden Erkrankungen.
    (hba/tzi)