
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Richter bestätigten damit ein Urteil der vorangegangenen Instanz. Ein Antrag auf Berufung wurde abgelehnt. Die Klägerin hatte religiöse Gründe für das Tragen eines Niqab im PKW angeführt. Ohne Schleier sei sie im Auto den Blicken fremder Menschen ausgesetzt. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dagegen in seinem Urteil darauf verwiesen, das in der Straßenverkehrsordnung festgelegte Verhüllungsverbot gewährleiste eine Verfolgung von Rechtsverstößen. Religiöse Gründe müssten demgegenüber zurückstehen.
OVG 1 N 17/25
VG 11 K 61/24
VG 11 K 61/24
Diese Nachricht wurde am 29.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.